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Jeden Tag mit Ihrem BMW sorglos geniessen.

Jeden Tag mit Ihrem BMW sorglos geniessen.

Attraktive Angebote für BMW Automobil-Versicherungen.

Basic Cover*

Basisschutz zu attraktiven Konditionen.

Mit Basic Cover wählen Sie einen soliden Versicherungsschutz mit allen Kernleistungen für ein sicheres Gefühl unterwegs. Selbstverständlich mit einer attraktiven Kfz-Versicherungsprämie.

Vorteile von BMW Basic Cover:

Deckungsumfang.
Bei Basic Cover* umfasst die Haftpflicht je Schadensereignis eine Deckungssumme von 100 Mio. EUR pauschal für Sach-, Vermögens- und Personenschäden, wobei Personenschäden je geschädigte Person auf 12 Mio. EUR begrenzt sind. Optional kann die Versicherung um eine Teil- oder Vollkaskoversicherung ergänzt werden.
Selbstbeteiligung.
Durch die Wahl Ihrer Selbstbeteiligungsvariante in der Kaskoversicherung bestimmen Sie die Höhe Ihrer Kfz-Versicherungsprämie selbst.
Werkstattvorteil.
Bei Basic Cover* können Sie sich sicher sein, dass Ihr BMW im Kaskoschadensfall in einer BMW Vertragswerkstatt professionell mit Original BMW Teilen repariert wird.

* Vertragspartner und Risikoträger ist die Allianz Versicherungs-AG. Details entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG.
** Ausgenommen ist „BMW Protection“.

BMW Top Cover

Größtmöglicher Schutz mit vielen Extras.

Mit Top Cover* bieten wir Ihnen eine erstklassige Automobilversicherung, die attraktive Zusatzleistungen für mehr Komfort für Sie bereithält. Ein rundum gutes Gefühl und Service sind dabei inklusive.

Vorteile von BMW Top Cover:

Volle Kaufpreisrückerstattung.
Im Fall des Totalverlustes Ihres BMW durch Unfall oder Diebstahl erfolgt in den ersten 24 Monaten nach Erstzulassung die volle Kaufpreiserstattung, sofern Sie sich für einen neuen BMW entscheiden.
Halbierung der Selbstbeteiligung.
Bei Durchführung der Reparatur in einer BMW Vertragswerkstatt halbiert sich die Selbstbeteiligung. Bei Glasreparaturen fällt generell keine Selbstbeteiligung an.
BMW Sonderausstattung und BMW Zubehör.
Original BMW Sonderausstattungen und Original BMW Zubehörteile wie z. B. Dachbox, Sportlenkrad, Front- und Heckschürze oder Spoiler sind in unbegrenzter Höhe beitragsfrei mitversichert.**

* Vertragspartner und Risikoträger ist die Allianz Versicherungs-AG. Details entnehmen Sie bitte den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung der Allianz Versicherungs-AG.
** Ausgenommen ist „BMW Protection“.

BMW Ratenschutzversicherung

Übernimmt, wenn Sie mal Unterstützung brauchen.

Mit der Ratenschutzversicherung*  haben Sie noch mehr Sicherheit, was die Finanzierung Ihres BMW betrifft. Denn sie übernimmt die laufenden Monatsraten ab dem 43. Tag (gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag) nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit** durch Krankheit, Unfall oder Invalidität. Und auch im Todesfall deckt die Ratenschutzversicherung die noch ausstehenden Raten ab.***
Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit übernimmt die Ratenschutzversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Finanzierungsraten ab dem 4. Monat (“Karenzzeit“) bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate je Versicherungsfall und max. 36 Monate während der Laufzeit der Finanzierung. **
Alternativ besteht Schutz gegen Schwere Krankheiten. Besteht die Schwere Krankheit einen Monat nach Erstdiagnose fort („Karenzzeit“), so übernimmt die Ratenschutzversicherung die Summe der ab diesem Zeitpunkt fälligen Monatsraten aus dem Finanzierungsvertrag. **

* Vertragspartner sind die Deutsche Lebensversicherungs-AG (DLV) und die Allianz Versicherungs-AG (AZV), Unternehmen der Allianz Gruppe. Die DLV ist Risikoträger für die Risiken Tod und Arbeitsunfähigkeit. Die AZV ist Risikoträger für das Risiko Arbeitslosigkeit mit alternativem Schutz gegen Schwere Krankheiten
** Ausnahme: die Schlussrate bei der BMW Ziel-Finanzierung.
*** Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen.
** Ausgenommen ist „BMW Protection“.

leasingraten-versicherung

BMW Leasingratenversicherung

Sorgenfrei Freude am Fahren.

Bei einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit oder Unfall übernimmt die Leasingratenversicherung die Zahlung der monatlichen Leasingraten nach Ablauf der leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen** nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bis zur Genesung, maximal bis 35 Monate je Leistungsfall.

Im Todesfall richtet sich die Leistung danach, ob der Erbe in den Leasingvertrag eintritt oder nicht: Tritt der Erbe nicht in den Leasingvertrag ein, entspricht die Versicherungssumme dem sogenannten Kündigungsschaden, den die BMW Bank GmbH dem Leasingnehmer im Falle einer vorzeitigen Beendigung des Leasingvertrages in Rechnung stellt (Kündigungsschaden = Differenz zwischen Ablösewert und Verkaufserlös des geleasten Fahrzeugs), maximal 15.000 EUR.

Tritt der Erbe in den Leasingvertrag ein, entspricht die Versicherungssumme zwölf Leasingraten für das geleaste Fahrzeug in der Höhe, die zum Zeitpunkt des Todes galt, bis zu einer Summe von 15.000 EUR.

Bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit bzw. bei Aufgabe der selbstständigen Tätigkeit übernimmt die Leasingratenversicherung, soweit dieser Versicherungsschutz abgeschlossen wurde, die Zahlung der monatlichen Leasingraten nach Ablauf einer leistungsfreien Karenzzeit von 42 Tagen ab Beginn der Arbeitslosigkeit bis zur Beendigung der Arbeitslosigkeit, maximal jedoch für 12 Monate.

Alternativ besteht Schutz gegen Schwere Krankheiten. Bei Erstdiagnose einer Schweren Krankheit während der Dauer des Versicherungsschutzes und nach Ablauf der Wartezeit von 3 Monaten nach Versicherungsbeginn übernimmt die Leasingratenversicherung das Zwölffache der bei Eintritt der Schweren Krankheit geltenden monatlichen Leasingrate als Einmalzahlung bis zu 15.000 EUR.

* Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Todesfalls ist die Credit Life AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss; Vertragspartner und Risikoträger für das Risiko der Arbeitsunfähigkeit sowie Arbeitslosigkeit mit alternativem Schutz bei Schweren Krankheiten ist die RheinLand Versicherungs AG, Rheinlandplatz, 41460 Neuss.
** Gesetzliche Lohnfortzahlung bis zum 42. Tag.
*** Maximales Alter bei Ende des Finanzierungsvertrags 67 Jahre.
*** Es gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen.
** Ausgenommen ist „BMW Protection“.

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