• PANNE/UNFALL: 089 14379479

BMW i4 eDrive35. CO₂-Emissionen komb. (NEFZ): -, Kraftstoffverbr. komb. (NEFZ): -, CO₂-Emissionen komb. (WLTP): 0 g/km, Energieverbr. (WLTP komb.): 19,1 kWh/100 km, elektrische Reichweite (WLTP): bis zu 493 km.
BMW i7 eDrive50. CO₂-Emissionen komb. (NEFZ): -, Kraftstoffverbr. komb. (NEFZ): -, CO₂-Emissionen komb. (WLTP): 0 g/km, Energieverbr. (WLTP komb.): 20,3 kWh/100 km, elektrische Reichweite (WLTP): bis zu 610 km.
BMW iX xDrive40. CO₂-Emissionen komb. (NEFZ): -, Kraftstoffverbr. komb. (NEFZ): -, CO₂-Emissionen komb. (WLTP): 0 g/km, Energieverbr. (WLTP komb.): 20,9 kWh/100 km, elektrische Reichweite (WLTP): bis zu 403 km.
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Ab 1. September 2023 erhalten nur noch Privatpersonen die Bafa-Prämie* für Elektrofahrzeuge.
Für Sie als Gewerbekunde oder Freiberufler, haben wir hier eine Auswahl an BMW und MINI Elektrofahrzeugen vorbereitet – alle kurzfristig lieferbar, solange der Vorrat reicht.
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BMW iX1. CO₂-Emissionen komb. (NEFZ): -, Stromverbr. komb. (NEFZ): -, elektrische Reichweite (WLTP): 440km, Stromverbr. komb. (WLTP): 18,1 kWh/100km.
Elektrische MINI Neuwagen für Gewerbekunden
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MINI Cooper S E für Gewerbekunden bei Märtin
MINI Cooper S E. Elektrischer Verbrauch (NEFZ - Durchschnitt): 14,9 kWh/100 km, elektrischer Verbrauch (WLTP - kombiniert): 15,4 kWh/100 km, 231 km elektrische Reichweite (WLTP).
*Ab dem 1. September 2023 sind ausschließlich Privatpersonen dazu berechtigt, einen Antrag für die Bafa-Prämie zu stellen. Dabei muss die antragstellende Person sowohl Fahrzeughalterin als auch Käuferin bzw. Leasingnehmerin sein (Anträge für mittels gewerblichen Leasings erworbene Fahrzeuge sind somit ab dem 1. September 2023 nicht mehr zulässig).
Alle anderen Personen können nur bis zum 31. August 2023 den Umweltbonus beantragen. Dies gilt auch dann, wenn seit der Fahrzeugzulassung noch kein Jahr vergangen ist. Eine Privatperson im Sinne der Förderrichtlinie ist eine natürliche Person, die ein Elektrofahrzeug für ausschließlich private Zwecke erwirbt. Im Falle eines gewerblichen Leasings liegt somit keine Zulassung auf eine Privatperson und daher auch keine Antragsberechtigung vor.
Zudem darf das Fahrzeug auch bei Privatleasing weder gewerblichen noch selbständigen beruflichen Tätigkeiten zuzurechnen sein. Daher sind Arztpraxen, Rechtsanwaltskanzleien, Architekturbüros und sonstige freiberufliche Einrichtungen ab dem 1. September 2023 ebenfalls nicht mehr antragsberechtigt.
** Gesamtersparnis zum UVP Deutschland inkl. Märtin-Nachlass und Umweltbonus (Herstelleranteil Umweltbonus und Bafa-Prämie).
Hier erhalten Sie Antwort auf alles was Sie zur BAFA-Prämie wissen möchten.



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